Spedition Norwegen Österreich – Transport und Zollabfertigung mit Atlantis

Beauftragen Sie die Atlantis Zollspedition für einen zuverlässigen Transport- und Zollservice für Österreich - Deutschland.

  • Schnelle und zuverlässige Zollabfertigung für Ihre Importe und Exporte
  • Maßgeschneiderte Transportlösungen für Ihre Waren

„Gemeinsam finden wir Ihre richtige Zoll- und Transportlösung.“

Auftragsanfrage

Speditionsdienstleistungen für Österreich jetzt anfragen

Haben Sie Fragen zu unseren Dienstleistungen oder benötigen Sie eine Beratung? Füllen Sie das Kontaktformular aus und wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen.

Hauptsitz
Grapengießer Straße 6, 23556 Lübeck

Telefon: +49 (0) 451 80 70 98 – 90
Fax: +49 (0) 451 813 012 18
E-Mail: kontakt@atlantis-zollspedition.de

Öffnungszeiten:
Mo-Fr 8:00 – 17:00 Uhr

Leistungsübersicht

Beauftragen Sie Ihre Transportdienstleistungen zwischen Österreich und Deutschland

Beauftragen Sie Ihre Transportdienstleistungen zwischen Österreich und Deutschland

Wir bieten zuverlässige und effiziente Transportlösungen für Ihre Waren.

  • Organisation von Vor- und Nachläufen
  • Tür-zu-Tür-Lieferungen
  • Zusammenarbeit mit bewährten Spediteuren

Nutzen Sie unsere Zollabfertigung für Österreich

Unsere Zollspezialisten übernehmen die vollständige Zollabfertigung für Ihre Importe und Exporte.

  • Elektronische Zollabfertigung (ATLAS)
  • Erstellung und Verwaltung aller notwendigen Zolldokumente
  • Beratung zu länderspezifischen Zollvorschriften

Profitieren Sie von unserer Zoll- und Logistikberatung

Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung und umfassenden Expertise.

  • Individuelle Beratung zu Zoll- und Transportfragen
  • Unterstützung bei der Optimierung Ihrer Lieferkette
  • Beratung zu länderspezifischen Anforderungen

Nutzen Sie unsere Lager- und Zolllagerdienste

Wir bieten flexible und sichere Lagerlösungen für Ihre Waren.

  • 600 m² Zolllager und 2000 m² Betriebsgelände
  • Aufschub von Zöllen und Steuern durch Nutzung des Zolllagers
  • Erweiterung unseres Zolllagers auf Ihr Lager möglich
  • Umschlagslagerung für eine effiziente Weiterverladung

Wie läuft die Import- und Exportverzollung für Österreich ab?

Wir organisieren und führen für Sie die gesamte Import- und Exportverzollung für Österreich in beide Richtungen durch. Von der Zollanmeldung bis zum Transport übernehmen wir alle Schritte.

Importverzollung

Erfassung der Warendaten: Registrierung der Waren im Zollsystem.

TLAS-Verfahren: Elektronische Anmeldung und Übermittlung der Daten an die Zollbehörden.

Dokumentation: Prüfung und Erstellung notwendiger Dokumente wie Handelsrechnungen, Ursprungszeugnisse und Zollanmeldungen.

Zolltarifnummern: Identifikation und Zuordnung der korrekten Zolltarifnummern.

Zollbescheid: Empfang und Prüfung des Zollbescheids, Abwicklung der Zahlung von Zöllen und Steuern.

Exportverzollung

Erstellung der Ausfuhranmeldung: Vorbereitung und elektronische Einreichung der Ausfuhranmeldung über das AES.

Prüfung von Ausfuhrgenehmigungen: Sicherstellung, dass alle notwendigen Genehmigungen vorliegen.

Dokumentation: Erstellung und Verwaltung von Handelsrechnungen und Ursprungszeugnissen.

Zollabfertigung an der Grenze: Koordination der Zollabfertigung an Grenzübergängen und Überwachung des Exports.

Export und Import Zoll-Checkliste für Österreich

Export-Checkliste

1. Zollvollmacht vom Anmelder oder dem Auftraggeber
Ermöglicht Atlantis Zollspedition, in Ihrem Namen alle Zollformalitäten rechtssicher abzuwickeln

2. EORI-Nummer
Ihre europaweit gültige Identifikationsnummer für Zollanmeldungen und Importe/Exporte.

3. Zolltarifnummer / Warennummer (HS Code)
Die internationale Warennummer bestimmt die Zollsätze und andere Handelsregeln.

4. Detaillierte Warenbeschreibung
Eine präzise Beschreibung Ihrer Ware, um korrekte Zölle und Tarife anzuwenden.

5. Warenwert
Der Gesamtwert der exportierten Ware, notwendig für die Zollberechnung.

6. Brutto- und Nettogewicht
Das Gewicht Ihrer Ware inklusive und exklusive Verpackung, um Transport- und Zollsätze zu berechnen.

7. Handelsrechnung & Packliste
Wichtige Dokumente, die alle Details der Waren und Lieferungen enthalten.

8. Incoterms und Ort des Warenübergangs
Bestimmen, wer für Transport, Risiken und Kosten verantwortlich ist.

9. Produktspezifische Lizenzen / Zertifikate
Erforderlich für den Export bestimmter Waren wie Chemikalien, Elektronik oder Lebensmittel.

Import-Checkliste

1. Zollvollmacht vom Anmelder oder dem Auftraggeber
Ermöglicht Atlantis Zollspedition, in Ihrem Namen alle Zollformalitäten rechtssicher abzuwickeln.

2. EORI-Nummer
Ihre europaweit gültige Identifikationsnummer für Zollanmeldungen und Importe/Exporte.

3. Zolltarifnummer / Warennummer (HS Code)
Die internationale Warennummer bestimmt die Zollsätze und andere Handelsregeln.

4. Detaillierte Warenbeschreibung
Eine präzise Beschreibung Ihrer Ware, um korrekte Zölle und Tarife anzuwenden.

5. Warenwert
Der Gesamtwert der exportierten Ware, notwendig für die Zollberechnung.

6. Brutto- und Nettogewicht
Das Gewicht Ihrer Ware inklusive und exklusive Verpackung, um Transport- und Zollsätze zu berechnen.

7. Handelsrechnung & Packliste
Wichtige Dokumente, die alle Details der Waren und Lieferungen enthalten.

8. Aufschubkonto vorhanden?
Ein Aufschubkonto ermöglicht es, die Zollzahlungen aufzuschieben, was Ihre Liquidität erhöht.

9. Incoterms und Ort des Warenübergangs
Bestimmen, wer für Transport, Risiken und Kosten verantwortlich ist.

10. Produktspezifische Lizenzen / Zertifikate
Erforderlich für den Export bestimmter Waren wie Chemikalien, Elektronik oder Lebensmittel.

11. Evtl. Fiskalvertretung (Vollmacht)
Bei steuerlichen Angelegenheiten kann eine Fiskalvertretung Ihre Zollabwicklung erleichtern.

Kundenstimmen

Diese Kunden setzen bereits auf unsere Zuverlässigkeit

Ich sage, Vielen Herzlichen Dank an die Firma Atlantis Zollspedition GmbH für eine hervorragende professionelle rasche Abwicklung von allen Dienstleistungen der Zollabwicklung für den Bagger-Import!

Andre Müller

Google Rezension

Wir haben die Atlantis Zollspedition, für eine Containerlieferung in die USA eingesetzt. Von A-Z lief dabei alles problemlos ab. Nette Kollegen, super Kontakt. Gerne können wir hier eine Empfehlung aussprechen und würden, bei passender Gelegenheit, wieder einen Auftrag platzieren.

Axel Lange

Google Rezension

Unkomplizierte und professionelle Zusammenarbeit. Geduld für Laien wie mich, die als Vermittler zwischen Spedition und Lieferant aus Übersee zwischen den Stühlen agieren. Gewillt, Fristen und Angebote einzuhalten, selbst bei Verzögerung von Außerhalb. Vielen Dank an das Atlantis-Team für die tolle Zusammenarbeit.

Stephan Kuhlmann

Google Rezension

Ihre Vorteile

Zollagentur und Spedition in einem macht alles einfacher

Meister
der Zollabfertigung

Langjährige und zertifizierte Expertise in der effektiven und reibungslosen Abwicklung von Zollprozessen.

Zollabwicklung
leicht gemacht

Einfache und stressfreie Handhabung aller Zollformalitäten.

Lösungen abgestimmt auf Ihr Geschäft

Dienstleistungen, die genau auf die spezifischen Anforderungen Ihres Unternehmens ausgerichtet sind.

Spezialisiert
in allen Bereichen

Wir bringen Ihre Güter problemlos durch alle Länder, Seehäfen und Flughäfen.

Effizienz, die Ihre Logistik beschleunigt

Schnellere und zuverlässigere Transport Ihrer Waren und Güter.

Unterstützung

bei jedem Schritt

Umfassende Beratung und Unterstützung während der Verzollung.

Preise und Kostenübersicht

Transparente Preisgestaltung ohne versteckte Kosten

Für Aufträge mit einem monatlichen Volumen von 20 oder mehr Ausfuhranmeldungen können Sie gerne per E-Mail ein Großkundenangebot anfordern.

Für Privatpersonen sind abweichende Konditionen zu beachten. Ausfuhranmeldung ab 65,-€ inkl. 1 Position. Jede weitere Position 5,-€.

Für eine genauere Kostenschätzung bitten wir Sie, uns zu kontaktieren. Unsere Logistiker erarbeiten gerne ein individuelles Angebot, das sich nach Ihren spezifischen Anforderungen richtet.

Auftragsabwicklung

Transport und Verzollung problemlos als Komplett- oder Einzelleistung beauftragen

01.

Transportanfrage und Beratung

Wir beraten Sie ausführlich über Versand, Zollabfertigung und Lagerung.

02.

Angebotserstellung

Sie erhalten umgehend ein detailliertes Angebot für Ihren Transportbedarf.

03.

Durchführung und Tracking

Durchführung des Transports gemäß Ihren Wünschen inklusive Live-Tracking.

 

Zollanmeldung und Zollabfertigung

Wir übernehmen die Zollanmeldung und Abwicklung aller Formalitäten.

04.

Abschluss und Dokumentation

Wir stellen Ihnen alle erforderlichen Transport- und Zollabfertigungsdokumente zur Verfügung.

Über uns

Ihr zuverlässiger Partner für Zoll und Logistik

Die Atlantis Zollspedition GmbH steht seit 2010 für zuverlässige und effiziente Transport- und Zollabwicklungsdienstleistungen. Unsere Expertise und unser Engagement ermöglichen es uns, maßgeschneiderte Lösungen für unsere Kunden anzubieten und somit höchste Zufriedenheit zu garantieren. Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung und unser umfassendes Netzwerk, um Ihre Logistikprozesse zu optimieren und Ihre Waren sicher und pünktlich ans Ziel zu bringen.

Ihr AEO-zertifizierter Partner für reibungslose Zollabwicklung

Vertrauen Sie auf unsere Expertise und Zertifizierung für höchste Sicherheit und Effizienz in Ihren Logistikprozessen. Als zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO) ist die Atlantis Zollspedition GmbH ein vertrauenswürdiger Partner für Zoll, Spedition und Handel.

  • Schnellere Zollabfertigung
  • Höhere Sicherheit durch Zertifizierung
  • Erfahrene und zuverlässige Partnerschaft

„Als inhabergeführtes, mittelständisches und wachstumsorientiertes Speditionsunternehmen unterstützen wir seit 2010 unsere Kunden bei allen Zollangelegenheiten und Transporten. Unser Firmensitz liegt strategisch günstig direkt an der Autobahn A1, nahe dem Zollamt Lübeck und den Lübecker Ostseehäfen. Wir verfügen über eine Betriebsfläche von 2000 m² und ein Zolllager von 600 m².“

Gennadi Litke

Geschäftsführer bei Atlantis Zollspedition GmbH

Zollbestimmungen in Österreich

Navigieren Sie schnell zu den gesuchten Zollinformationen, klicken Sie auf das für Sie relevante Zollthema.

Elektronische Zollanmeldung in Österreich

In Österreich gibt es verschiedene Arten der Zollanmeldung, die für die Einfuhr und Ausfuhr von Waren verwendet werden können. Die verschiedenen Arten der Zollanmeldung bieten Flexibilität und ermöglichen es Unternehmen, das für ihre Bedürfnisse passende Verfahren zu wählen. Diese Zollanmeldungen dienen der Deklaration der Waren und der Feststellung der zu zahlenden Abgaben. Die meisten Zollanmeldungen werden in Österreich bevorzugt elektronisch abgewickelt.

Die elektronische Zollanmeldung bringt allerdings auch einige Herausforderungen mit sich. Die Atlantis Zollspedition ist stets über alle spezifischen Anforderungen und Voraussetzungen der jeweiligen Anmeldeformen informiert und stellt sicher, dass alle relevanten Vorschriften eingehalten werden.

Welche Arten der elektronischen Zollanmeldung gibt es in Österreich?

Hier sind die wichtigsten Arten der elektronischen Zollanmeldungen in Österreich:

  • Normale Zollanmeldung: Die normale Zollanmeldung ist das Standardverfahren für die Anmeldung von Waren zum freien Verkehr, zur Ausfuhr, zur aktiven und passiven Veredelung sowie zur Zolllagerung. Diese Anmeldungen werden üblicherweise über das e-zoll System abgewickelt.
  • Anschreibeverfahren (Anschreibeverfahren im Eigenbetrieb): Das Anschreibeverfahren erlaubt zugelassenen Unternehmen, Waren direkt im eigenen Betrieb in das Verfahren zu überführen und die Zollanmeldung nachträglich zu übermitteln. Dieses Verfahren bietet Flexibilität und wird oft von AEO-Unternehmen genutzt.
  • Vereinfachte Zollanmeldung (Vereinfachtes Anmeldeverfahren): Die vereinfachte Zollanmeldung ermöglicht eine verkürzte Zollanmeldung mit minimalen Angaben, gefolgt von einer ergänzenden Zollanmeldung innerhalb einer bestimmten Frist. Dieses Verfahren ist besonders geeignet für Unternehmen mit regelmäßigem Warenverkehr.
  • Zollanmeldung durch eine Zollagentur: Unternehmen können eine Zollagentur oder einen Spediteur beauftragen, die Zollformalitäten im Auftrag des Unternehmens durchzuführen. Die Agenturen nutzen ebenfalls das e-zoll System für die elektronische Abwicklung.
  • Einzelzollanmeldung: Für Warenlieferungen, die nur gelegentlich erfolgen, kann auch eine Einzelzollanmeldung elektronisch eingereicht werden. Dies ist eine einmalige Anmeldung ohne Nutzung von speziellen Vereinfachungen.
  • Zollanmeldung im e-Commerce (Import One-Stop Shop - IOSS): Speziell für den Online-Handel gibt es vereinfachte Verfahren zur Abwicklung der Einfuhr von Waren in kleinen Sendungen (bis 150 Euro) im Rahmen des IOSS.
  • Automatisierte Veranlagungssysteme: Automatisierte Systeme können zur schnelleren Abwicklung und Risikobewertung von Zollanmeldungen genutzt werden. Solche Systeme sind in das e-zoll integriert und ermöglichen eine effizientere Bearbeitung.

Welche Herausforderungen gibt es bei der elektronischen Zollanmeldung in Österreich?

Die Herausforderungen bei der elektronischen Zollanmeldung in Österreich sind vielfältig und betreffen technische, organisatorische, wirtschaftliche und rechtliche Aspekte. Unternehmen müssen proaktiv und gut vorbereitet sein, um diese Herausforderungen erfolgreich zu bewältigen.

Folgenden Herausforderungen bei der elektronischen Zollanmeldung in Österreich können wir für Sie professionell meistern:

  • Technische Herausforderungen: Die Stabilität und Verfügbarkeit des e-zoll Systems ist entscheidend. Technische Ausfälle oder Wartungsarbeiten können die Abwicklung von Zollanmeldungen verzögern und den Warenverkehr behindern. Außerdem kann die Integration der e-zoll Plattform in die bestehenden ERP- und Warenwirtschaftssysteme der Unternehmen komplex und kostspielig sein. Eine nahtlose Integration erfordert oft individuelle Anpassungen und technische Unterstützung. Weiterhin ist der Schutz sensibler Daten bei der elektronischen Übermittlung und Speicherung ein zentrales Anliegen. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Systeme und Prozesse den Sicherheitsanforderungen entsprechen.
  • Fachliche und organisatorische Herausforderungen: Die Zollvorschriften und -verfahren sind oft komplex und ändern sich regelmäßig. Unternehmen müssen kontinuierlich sicherstellen, dass sie über aktuelles Wissen verfügen. Die Nutzung der elektronischen Zollsysteme erfordert gut geschulte und qualifizierte Mitarbeiter. Trotz elektronischer Unterstützung können bei der Dateneingabe Fehler auftreten. Die Korrektur solcher Fehler kann zeitaufwendig sein und erfordert oft eine Zusammenarbeit mit der Zollbehörde.
  • Wirtschaftliche und rechtliche Herausforderungen: Die Implementierung und Wartung von IT-Systemen zur elektronischen Zollanmeldung kann mit erheblichen Kosten verbunden sein. Besonders kleine und mittelständische Unternehmen können vor finanziellen Herausforderungen stehen. Zudem müssen Unternehmen sicherstellen, dass sie alle rechtlichen Anforderungen und Compliance-Vorgaben einhalten. Dies umfasst nicht nur nationale Vorschriften, sondern auch EU-weite Regelungen.
  • Zusammenarbeit und Kommunikation: Eine effektive Kommunikation und Zusammenarbeit mit der Zollbehörde ist entscheidend. Unklare Vorgaben oder langsame Reaktionszeiten können die Abwicklung von Zollanmeldungen verzögern. Unternehmen müssen in der Lage sein, schnell auf Änderungen in den Zollvorschriften oder den technischen Anforderungen zu reagieren. Dies erfordert flexible Prozesse und ein effektives Änderungsmanagement.

Zolldokumentation in Österreich

Für eine korrekte und vollständige Zolldokumentation in Österreich müssen mehrere Dokumente und Nachweise bereitgestellt und korrekt geführt werden. Diese Dokumente dienen der Zollbehörde dazu, die Ware richtig zu veranlagen und sicherzustellen, dass alle zoll- und steuerrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. Wir stellen sicher, dass alle Mitarbeiter, die mit Zolldokumenten arbeiten, über die aktuellen Vorschriften und Verfahren informiert sind. Zusätzlich haben wir interne Kontrollsysteme zur Überwachung und Einhaltung der zollrechtlichen Bestimmungen implementiert.

Hier sind die wesentlichen Dokumente und Informationen, die für die Zolldokumentation in Österreich benötigt werden:

  • Zollanmeldung: Die Einfuhranmeldung (Import Declaration) oder Ausfuhranmeldung (Export Declaration) enthält alle wesentlichen Angaben zur Ware, zum Versender und Empfänger sowie zur Zollabwicklung. Diese kann über das elektronische System e-zoll eingereicht werden.
  • Handelsrechnung (Commercial Invoice): Die Handelsrechnung enthält die Warenbeschreibung mit detaillierter Beschreibung der importierten oder exportierten Waren. Darüber hinaus beinhaltet sie Angaben zur Menge und zum Wert der Waren sowie die Lieferbedingungen (Incoterms wie FOB oder CIF), die die Liefer- und Zahlungsbedingungen festlegen.
  • Fracht- und Transportdokumente: Bei den Fracht- und Transportdokumenten handelt es sich um Frachtbriefe (Bill of Lading) wie Seefrachtbrief, Luftfrachtbrief (Air Waybill) oder LKW-Frachtbrief (CMR) und um den Lieferschein (Delivery Note), die die Warenlieferung begleitet und Informationen über die gelieferten Artikel und Mengen enthält.
  • Ursprungsnachweise: Das Ursprungszeugnis (Certificate of Origin) ist ein Dokument, das den Ursprung der Waren nachweist. Präferenznachweise bestehen aus dem EUR.1, Form A oder einer Erklärung auf der Rechnung, um Präferenzzollsätze in Anspruch zu nehmen.
  • Zolltarifnummer (HS-Code): Korrekter Zolltarifnummer (Harmonized System Code) werden zur Bestimmung der anfallenden Zölle und Steuern benötigt.
  • Wertnachweise: Die Wertnachweise beinhalten den Rechnungspreis und damit die Gesamtkosten der Waren. Darüber hinaus werden hier Zusatzkosten für Transport, Versicherung und andere damit verbundene Kosten, die in den Zollwert einfließen, aufgeführt.
  • Einfuhrgenehmigungen und Lizenzen: Für bestimmte Waren wie Lebensmittel, Medikamente, Chemikalien oder Waffen sind besondere Genehmigungen erforderlich.
  • Versicherungsnachweise: Versicherungsnachweise sind Versicherungspolicen, die die Versicherung der Waren während des Transports nachweisen.
  • Zahlungsnachweise: Zahlungsnachweise bestehen aus Kontoauszügen oder Zahlungsbelegen, die die Zahlung der Waren und eventueller Zollgebühren belegen.
  • Einfuhrabgaben und Zölle: Es werden zum einen die Dokumente der Zollbehörde benötigt (Zollbescheid), die die zu zahlenden Abgaben und Zölle festlegen und zum anderen entsprechende Nachweise (Belege) über die entrichteten Zölle und Steuern.
  • AEO-Dokumentation: Der AEO-Status (Authorized Economic Operator) beinhaltet Nachweise und Dokumentationen, die den Status als Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter bestätigen und entsprechende Vorteile bei der Zollabwicklung ermöglichen.
  • Elektronische Dokumentation: Es ist erforderlich, das elektronische System der Zollbehörde (e-zoll System) zur Einreichung und Verwaltung der Zolldokumente zu nutzen. Dies beinhaltet auch digitale Signaturen und Zertifikate zur Sicherstellung der Authentizität und Integrität der elektronisch eingereichten Dokumente.
  • Archivierung: Alle Zolldokumente unterliegen der Aufbewahrungspflicht und müssen gemäß den gesetzlichen Vorschriften (in der Regel 7 Jahre) aufbewahrt werden. Dafür ist ein effektives Ordnungssystem zur Speicherung und einfachen Wiederauffindbarkeit der Dokumente erforderlich.

Zolltarife, Zollabgaben und Zollsteuern in Österreich

Bei der Einfuhr von Waren nach Österreich fallen Einfuhrzölle und Steuern an. Diese Abgaben variieren je nach Art und Wert der Waren. Neben dem Zoll sind auch die Einfuhrumsatzsteuer und gegebenenfalls andere spezielle Verbrauchssteuern zu entrichten. Unsere Experten berechnen für Sie die korrekten Abgaben und leisten alle Zahlungen fristgerecht.

Welche Zolltarife, Zollabgaben und Zollsteuern fallen für den Import und Export von Waren in Österreich an?

Zölle:

  • Zollsatznummer (HS-Code): Jede Ware hat eine spezifische HS-Code, der den Zollsatz bestimmt.
  • Zollsatz: Der Zollsatz kann zwischen 0% und mehreren Prozent liegen, abhängig von der Ware. Einige Waren, wie bestimmte elektronische Geräte oder Bücher, können zollfrei sein.

Einfuhrumsatzsteuer (EUSt):

Zollwert: Der Zollwert umfasst den Preis der Waren, die Versandkosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU und eventuell anfallende Versicherungskosten.

Steuersatz:

  • Hier ist eine Liste von Waren, für die der Standard-Mehrwertsteuersatz von 20% beim Import nach Österreich angewendet wird:
    • Elektronische Geräte und Unterhaltungselektronik
    • Kleidung und Schuhe
    • Haushaltsgeräte
    • Möbel und Einrichtungsgegenstände
    • Fahrzeuge
    • Spielzeug und Spiele
    • Kosmetika und Körperpflegeprodukte
    • Werkzeuge und Baumaterialien
    • Sport- und Freizeitartikel
    • Bürobedarf und Schreibwaren
    • Musikinstrumente
    • Schmuck und Accessoires
    • Haushaltswaren und Küchenutensilien
    • Bau- und Gartenbedarf
  • Hier ist eine Liste von Waren, für die der ermäßigte Steuersatz von 13% beim Import nach Österreich angewendet wird:
    • Landwirtschaftliche Produkte und Dienstleistungen
    • Kunstwerke und Antiquitäten
    • Beherbergungsdienstleistungen
    • Bestimmte Kultur- und Freizeitdienstleistungen
  • Hier ist eine Liste von Waren, für die der ermäßigte Steuersatz von 10% beim Import nach Österreich angewendet wird:
    • Lebensmittel
    • Bücher und gedruckte Medien
    • Landwirtschaftliche Erzeugnisse
    • Medizinische Hilfsmittel und Geräte
    • Personenbeförderung
    • Beherbergung und Verpflegung
    • Kulturelle Dienstleistungen und Veranstaltungen

Verbrauchsteuern:

  • Mineralölsteuer (MÖSt): Die Mineralölsteuer wird auf verschiedene Mineralölprodukte erhoben. Die Steuersätze sind pro Liter und variieren je nach Produkt.
    • Benzin (Superbenzin): ca. 48,2 Cent pro Liter
    • Diesel: ca. 39,7 Cent pro Liter
    • Heizöl: ca. 8,5 Cent pro Liter
  • Tabaksteuer: Die Tabaksteuer besteht aus einem festen Betrag pro Stück oder pro Gewichtseinheit und einem prozentualen Anteil am Kleinverkaufspreis.
    • Zigaretten: Fester Betrag: 0,175 Euro pro Stück, Prozentualer Anteil: 41,8% des Kleinverkaufspreises
    • Feinschnitt- und Pfeifentabak: Fester Betrag: 140 Euro pro Kilogramm, Prozentualer Anteil: 34% des Kleinverkaufspreises
  • Alkoholsteuer: Die Alkoholsteuer in Österreich wird nach dem Alkoholgehalt berechnet.
    • Bier: ca. 2,00 Euro pro Hektoliter pro Grad Plato Stammwürzegehalt
    • Wein: Stillwein: steuerfrei, Schaumwein: ca. 1,20 Euro pro Liter
    • Spirituosen: ca. 1.200 Euro pro Hektoliter reinen Alkohol
  • Kaffee- und Teeabgabe: Diese Abgabe wird auf Kaffee und Tee sowie deren Extrakte und Essenzen erhoben.
    • Röstkaffee: 2,00 Euro pro Kilogramm
    • Löslicher Kaffee: 4,00 Euro pro Kilogramm
  • Stromabgabe: Die Stromabgabe wird auf den Verbrauch von elektrischem Strom erhoben. Die Stromabgabe ist in Österreich ca. 0,015 Euro pro Kilowattstunde (kWh)
  • Erdgasabgabe: Die Erdgasabgabe wird auf den Verbrauch von Erdgas erhoben. Erdgasabgabe beträgt in Österreich ca. 0,067 Euro pro Kubikmeter
  • Normverbrauchsabgabe (NoVA): Die NoVA wird bei der erstmaligen Zulassung von Fahrzeugen in Österreich erhoben und basiert auf den CO2-Emissionen des Fahrzeugs. Der Steuersatz wird anhand des CO2-Ausstoßes berechnet. Für Pkw beträgt die NoVA 2% des Nettowertes des Fahrzeugs für jede Gramm CO2-Emission, die über dem Grenzwert von 90g/km liegt. Die genauen Berechnungsformeln und Sätze können variieren.
  • Getränkeverpackungssteuer: Diese Steuer wird in Österreich auf bestimmte Getränkeverpackungen erhoben. Die Sätze variieren je nach Material und Volumen der Verpackung.
  • Luftverkehrsabgabe: Die Luftverkehrsabgabe wird auf Flugtickets erhoben.
    • Inlandsflüge und kurze EU-Flüge: ca. 12 Euro pro Ticket
    • Mittlere Entfernungen: ca. 25 Euro pro Ticket
    • Lange Entfernungen: ca. 35 Euro pro Ticket
  • Versicherungssteuer: Die Versicherungssteuer wird auf Versicherungsprämien erhoben.
    • Lebensversicherung: 4% der Prämie
    • Schaden- und Unfallversicherung: 11% der Prämie

Weitere Gebühren und Abgaben: Anti-Dumping-Zölle, Schutzmaßnahmen und Umweltabgaben

  • Anti-Dumping-Zölle: Anti-Dumping-Zölle werden erhoben, um unlauteren Wettbewerb durch unter Marktpreis verkaufte Importwaren zu verhindern. Diese Zölle sind produktspezifisch und werden von der Europäischen Kommission festgelegt. Die Höhe der Anti-Dumping-Zölle in Österreich variiert je nach Produkt und Ursprungsland. Sie kann einen festen Betrag pro Tonne oder einen prozentualen Aufschlag auf den Importpreis betragen. Konkrete Sätze können in den jeweiligen Verordnungen der Europäischen Kommission nachgelesen werden.
  • Schutzmaßnahmen (Safeguard Measures): Schutzmaßnahmen werden temporär eingeführt, um heimische Industrien vor einem plötzlichen Anstieg von Importen zu schützen, der diese Industrien schädigen könnte. Diese können als zusätzliche Zölle auf Importe über einem festgelegten Kontingent hinaus erhoben werden. Die genauen Sätze und Kontingente werden ebenfalls von der Europäischen Kommission festgelegt.
  • Umweltabgaben: Umweltabgaben werden auf bestimmte Produkte erhoben, die potenziell schädlich für die Umwelt sind, um den Verbrauch dieser Produkte zu reduzieren und den Umweltschutz zu fördern. Die Höhe der Abgaben variiert je nach Produkt und kann von der Art und Menge des Produkts abhängen.

Weitere Gebühren und Abgaben: Einfuhrumsatzsteuer, Statistische Gebühr, Vermittlungsgebühren, Kontroll- und Inspektionsgebühren, Zollabfertigungsgebühren, Verpackungsabgaben, Recycling- und Entsorgungsgebühren, Gebühren für besondere Zollverfahren

  • Statistische Gebühr: Diese Gebühr dient der Erhebung und Verarbeitung statistischer Daten über den Außenhandel. In der Regel ein geringer Prozentsatz des Zollwerts, z.B. 0,1%.
  • Vermittlungsgebühren: Diese können anfallen, wenn ein Zollagent oder Spediteur für die Zollabfertigung beauftragt wird. Die Kosten variieren je nach Dienstleister und Umfang der Dienstleistung.
  • Kontroll- und Inspektionsgebühren: Bei bestimmten Waren können Gebühren für Kontrollen und Inspektionen durch Zoll- oder andere Behörden anfallen.
    • Veterinärkontrollen: Für tierische Produkte und Lebensmittel.
    • Phytosanitäre Kontrollen: Für pflanzliche Produkte.
    • Sicherheitskontrollen: Für bestimmte gefährliche Güter oder sicherheitsrelevante Produkte.
  • Zollabfertigungsgebühren: Bei Zollabfertigungsgebühren handelt es sich um Gebühren, die von der Zollbehörde für die Abfertigung von Waren erhoben werden. Der Gebührensatz kann variieren und ist oft abhängig vom Wert oder Volumen der Waren.
  • Verpackungsabgaben: Für bestimmte Verpackungen, die eingeführt werden, können Abgaben zum Umweltschutz anfallen. Die Berechnung erfolgt basierend auf Art und Menge der Verpackungsmaterialien.
  • Recycling- und Entsorgungsgebühren: Diese Gebühren können für Produkte anfallen, die unter die Rücknahmepflichten fallen, wie Elektrogeräte oder Batterien. Der Gebührensatz ist abhängig von der Produktkategorie und der Menge.
  • Gebühren für besondere Zollverfahren: Wenn spezielle Zollverfahren wie die aktive oder passive Veredelung genutzt werden, können zusätzliche Gebühren für die Abwicklung und Überwachung anfallen.

Informationsquellen für genaue Gebühren und Abgaben:

Diese zusätzlichen Abgaben und Gebühren werden von uns bei der Planung und Kalkulation von Importen berücksichtigt, um eine genaue Kostenschätzung zu gewährleisten und die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften sicherzustellen.

Zollrechtliche Beschränkungen und Verbote in Österreich

Für welche Waren gelten zollrechtliche Beschränkungen und Verbote in Österreich?

Hier finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Kategorien von Waren, bei denen der Import und Export zum Schutz der Sicherheit, Gesundheit, Umwelt und anderer öffentlicher Interessen in Österreich verboten oder eingeschränkt ist:

Verbotene Waren:

  • Illegale Drogen und Betäubungsmittel: Import und Export von illegalen Drogen und Betäubungsmitteln sind streng verboten.
  • Gefälschte und pirateriegefährdete Waren: Der Handel mit gefälschten Produkten und Waren, die Urheberrechte oder Markenrechte verletzen, ist verboten.
  • Gefährliche Stoffe: Bestimmte gefährliche Chemikalien und Substanzen, die eine Bedrohung für die Umwelt oder die öffentliche Gesundheit darstellen, sind verboten.

Eingeschränkte Waren:

  • Waffen und Munition: Der Import und Export von Waffen, Munition und bestimmten militärischen Gütern sind streng reguliert und erfordern spezielle Genehmigungen. Das Waffengesetz und EU-Verordnungen regeln diese Beschränkungen.
  • Arzneimittel und Medizinprodukte: Import und Export von Arzneimitteln und Medizinprodukten unterliegen strengen Kontrollen und erfordern Genehmigungen von zuständigen Behörden wie dem Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG).
  • Lebensmittel und Agrarprodukte: Bestimmte Lebensmittel und landwirtschaftliche Produkte unterliegen Import- und Exportbeschränkungen, insbesondere im Hinblick auf Sicherheits- und Gesundheitsstandards. Diese Beschränkungen können auch im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU geregelt sein.
  • Kulturelle Güter und Antiquitäten: Der Export von kulturellen Gütern, Antiquitäten und Kunstwerken ist streng reguliert, um den illegalen Handel und den Verlust kulturellen Erbes zu verhindern. Genehmigungen können erforderlich sein.
  • Pflanzen und Tiere: Import und Export von bestimmten Pflanzen, Tieren und Produkten tierischen Ursprungs unterliegen strengen Vorschriften, um die Verbreitung von Krankheiten und den Schutz gefährdeter Arten zu gewährleisten. Dies umfasst Regelungen der EU sowie internationale Abkommen wie das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES).
  • Duale Verwendungsgüter (Dual-Use-Güter): Güter, die sowohl für zivile als auch für militärische Zwecke verwendet werden können, unterliegen speziellen Ausfuhrkontrollen und Genehmigungen gemäß der Dual-Use-Verordnung der EU.
  • Abfälle: Der grenzüberschreitende Transport von Abfällen ist streng reguliert, um Umweltschäden zu verhindern. Genehmigungen und spezielle Dokumentationen sind erforderlich.
  • Tabak und Alkohol: Der Import und Export von Tabak und alkoholischen Getränken sind beschränkt und unterliegen speziellen Abgaben und Genehmigungen.
  • Produkte mit bestimmten chemischen Stoffen: Produkte, die bestimmte gefährliche chemische Stoffe enthalten, unterliegen Beschränkungen und müssen spezielle Kennzeichnungen und Sicherheitsdatenblätter aufweisen.

Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO) in Österreich

Unternehmen mit dem Status eines Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO) können bestimmte Vorteile im Zollverfahren in Anspruch nehmen. Allerdings erfordert die Erlangung dieses Status die Erfüllung strenger Kriterien und eine enge Zusammenarbeit mit den Zollbehörden. Voraussetzung zur Nutzung dieses Verfahrens ist die Beantragung und Genehmigung des AEO-Status.

Welche Vorteile bringt der Status als zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO-Status) in Österreich?

Unternehmen mit dem AEO-Status profitieren in Österreich von zahlreichen Vorteilen im Zollverfahren, darunter:

  • Weniger Zollkontrollen: Reduzierte Anzahl physischer und dokumentarischer Zollkontrollen.
  • Vorrangige Behandlung bei Kontrollen: Bevorzugte Behandlung, wenn Waren zur Kontrolle ausgewählt werden.
  • Vereinfachte Zollverfahren: Zugang zu vereinfachten Zollverfahren, wie dem Anschreibeverfahren im Eigenbetrieb oder vereinfachten Anmeldeverfahren.
  • Gegenseitige Anerkennung: Anerkennung des AEO-Status durch Drittstaaten, die entsprechende Abkommen mit der EU haben, was die Zollabwicklung im internationalen Handel erleichtert.
  • Schnellere Abfertigung: Beschleunigte Abfertigung bei der Zollabwicklung, was die Durchlaufzeiten reduziert und die Logistikkosten senkt.
  • Erhöhte Transparenz und Planungssicherheit: Bessere Planungssicherheit durch reduzierte Zollrisiken und transparentere Prozesse.

Welche Kriterien müssen Unternehmen für die Erlangung des AEO-Status in Österreich erfüllen?

Folgende Kriterien muss ein Unternehmen erfüllen, um den AEO-Status zu erlangen:

  • Zuverlässigkeit und Compliance: Einhaltung aller relevanten Zoll- und Steueranforderungen über einen bestimmten Zeitraum und ein Nachweis der finanziellen Solidität.
  • Effizientes Management der Geschäftstätigkeit: Ein Nachweis eines funktionierenden internen Kontrollsystems, das die ordnungsgemäße Abwicklung von Zollformalitäten gewährleistet.
  • Sicherheitsstandards: Die Implementierung und Aufrechterhaltung angemessener Sicherheits- und Schutzmaßnahmen für die Logistikkette.
  • Angemessene Aufzeichnungssysteme: Vorhandensein von ordnungsgemäßen Buchführungs- und Aufzeichnungssystemen, die eine effektive Zollkontrolle ermöglichen.
  • Zugänglichkeit der Unternehmensdaten: Verfügbarkeit von Informationen und Daten, die den Zollbehörden bei Bedarf zur Verfügung gestellt werden können.

Wie funktioniert der Beantragungsprozess zur Erlangung des AEO-Status in Österreich?

Der Prozess zur Erlangung des AEO-Status umfasst diese vier wesentlichen Schritte:

  • Selbsteinschätzung: Unternehmen führen eine Selbsteinschätzung durch, um festzustellen, ob sie die AEO-Kriterien erfüllen.
  • Antragsstellung: Einreichen eines Antrags bei der zuständigen Zollbehörde.
  • Prüfung und Bewertung: Die Zollbehörde prüft den Antrag, führt eine Bewertung durch und kann Audits und Vor-Ort-Inspektionen durchführen.
  • Erteilung des AEO-Status: Nach erfolgreicher Prüfung wird der AEO-Status erteilt und das Unternehmen erhält entsprechende Zertifikate.

Freihandelsabkommen mit Österreich

Österreich ist Teil mehrerer Freihandelsabkommen. Diese Abkommen bieten Vorteile für Unternehmen, die in den internationalen Handel involviert sind.

An welchen Freihandelsabkommen ist Österreich beteiligt?

Einige der wichtigsten Freihandelsabkommen, an denen Österreich durch seine EU-Mitgliedschaft beteiligt ist, sind:

  • Europäische Freihandelszone (EFTA) - Länder: Schweiz, Norwegen, Island, Liechtenstein
  • Europäische Nachbarschaftspolitik - Länder: Marokko, Tunesien, Ägypten, Israel, Jordanien, Libanon, Palästina
  • Westbalkan - Länder: Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien
  • CEFTA (Central European Free Trade Agreement) - Länder: Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien
  • Osteuropa und Kaukasus - Länder: Ukraine, Georgien, Moldawien
  • Afrika, Karibik und Pazifik (AKP-Staaten) - Regionen: Verschiedene Länder in Afrika, der Karibik und dem Pazifik, insbesondere im Rahmen der Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (EPA)
  • Kanada - Abkommen: Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA)
  • Südkorea - Abkommen: EU-Südkorea Freihandelsabkommen
  • Japan - Abkommen: EU-Japan Economic Partnership Agreement (EPA)
  • Singapur - Abkommen: EU-Singapur Freihandelsabkommen
  • Vietnam - Abkommen: EU-Vietnam Freihandelsabkommen
  • Mercosur - Länder: Argentinien, Brasilien, Paraguay, Uruguay (Anmerkung: Das Abkommen befindet sich derzeit in der Ratifizierungsphase und ist noch nicht in Kraft getreten)
  • Chile - Abkommen: EU-Chile Assoziationsabkommen
  • Mexiko - Abkommen: EU-Mexiko Globalabkommen (aktualisiertes Abkommen im Ratifizierungsprozess)
  • Zentralamerika - Länder: Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua, Panama
  • Kolumbien, Peru, Ecuador - Abkommen: Handelsabkommen zwischen der EU und Kolumbien/Peru/Ecuador
  • Geplante bzw. in Verhandlung befindliche Abkommen - Länder/Regionen: Australien, Neuseeland, Indien, Indonesien, Philippinen, USA (Verhandlungen zum TTIP-Abkommen wurden pausiert)

Welche Vorteile bieten die Freihandelsabkommen der EU für Österreich?

  • Zollvergünstigungen und Zollfreiheit: Freihandelsabkommen führen häufig zur Reduzierung oder vollständigen Abschaffung von Zöllen auf eine breite Palette von Waren, was die Import- und Exportkosten erheblich senkt. Für bestimmte Warenkategorien können Zölle vollständig entfallen, was zu direkten Kosteneinsparungen führt.
  • Präferenzielle Zollbehandlung: Im Rahmen der Abkommen können Waren unter bestimmten Bedingungen (z.B. Nachweis des Ursprungs) zu Präferenzzollsätzen eingeführt werden. Durch den Nachweis des präferenziellen Ursprungs (z.B. mittels EUR.1, Ursprungszeugnissen oder Ursprungserklärungen auf der Rechnung) können Unternehmen von den Vorteilen der Abkommen profitieren.
  • Vereinfachte Zollverfahren: Die Abkommen können vereinfachte Zollverfahren und schnellere Abfertigungsprozesse vorsehen, was zu kürzeren Lieferzeiten und reduzierten administrativen Belastungen führt. Oft werden elektronische Systeme und vereinfachte Dokumentationsanforderungen implementiert, um die Effizienz der Zollabfertigung zu erhöhen.
  • Erleichterter Marktzugang: Freihandelsabkommen öffnen den Zugang zu neuen Märkten, indem sie Handelshemmnisse abbauen und Markteintrittsbarrieren reduzieren. Durch den Wegfall von Zöllen und anderen Handelshemmnissen können Unternehmen aus Österreich ihre Produkte wettbewerbsfähiger in den Partnerländern anbieten.
  • Harmonisierung von Standards: Die Harmonisierung technischer Standards und regulatorischer Anforderungen erleichtert den Handel, indem sie die Notwendigkeit zusätzlicher Prüfungen und Zertifizierungen reduziert. Die Anerkennung von Konformitätsbewertungsverfahren und Standards erleichtert die Zulassung von Produkten im Ausland.
  • Rechtssicherheit und Stabilität: Freihandelsabkommen bieten einen rechtlichen Rahmen, der für Stabilität und Vorhersehbarkeit im internationalen Handel sorgt. Die Abkommen enthalten oft Mechanismen zur Beilegung von Handelsstreitigkeiten, die den Unternehmen zusätzliche Sicherheit bieten.
  • Förderung von Investitionen: Viele Freihandelsabkommen enthalten Bestimmungen zum Schutz von Investitionen, die für Unternehmen attraktiv sind, die in den Partnerländern tätig werden möchten.

Zollrecht und offizielle Zollinformationen in Österreich

Die Zollgesetze und Verordnungen in Österreich sind umfangreich und regeln alle Aspekte des grenzüberschreitenden Warenverkehrs. Die Zollämter bieten Informationen zu spezifischen Zollfragen und können bei individuellen Anfragen weiterhelfen. Die offizielle Website bietet zahlreiche Ressourcen und Kontaktdaten zoll.gv.at. Wir sind bei allen Gesetzen und Verordnungen des Zollrechts in Österreich stets auf dem aktuellen Stand, um Sie so optimal beraten zu können.