Spedition Schweiz Deutschland – Transport und Zollabfertigung mit Atlantis

Beauftragen Sie die Atlantis Zollspedition für einen zuverlässigen Transport- und Zollservice für Schweiz - Deutschland.

  • Schnelle und zuverlässige Zollabfertigung für Ihre Importe und Exporte
  • Maßgeschneiderte Transportlösungen für Ihre Waren

„Gemeinsam finden wir Ihre richtige Zoll- und Transportlösung.“

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Hauptsitz
Grapengießer Straße 6, 23556 Lübeck

Telefon: +49 (0) 451 80 70 98 – 90
Fax: +49 (0) 451 813 012 18
E-Mail: kontakt@atlantis-zollspedition.de

Öffnungszeiten:
Mo-Fr 8:00 – 17:00 Uhr

Leistungsübersicht

Beauftragen Sie Ihre Transportdienstleistungen zwischen Schweiz und Deutschland

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Wir bieten zuverlässige und effiziente Transportlösungen für Ihre Waren.

  • Organisation von Vor- und Nachläufen
  • Tür-zu-Tür-Lieferungen
  • Zusammenarbeit mit bewährten Spediteuren

Nutzen Sie unsere Zollabfertigung für Schweiz

Unsere Zollspezialisten übernehmen die vollständige Zollabfertigung für Ihre Importe und Exporte.

  • Elektronische Zollabfertigung (ATLAS)
  • Erstellung und Verwaltung aller notwendigen Zolldokumente
  • Beratung zu länderspezifischen Zollvorschriften

Profitieren Sie von unserer Zoll- und Logistikberatung

Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung und umfassenden Expertise.

  • Individuelle Beratung zu Zoll- und Transportfragen
  • Unterstützung bei der Optimierung Ihrer Lieferkette
  • Beratung zu länderspezifischen Anforderungen

Nutzen Sie unsere Lager- und Zolllagerdienste

Wir bieten flexible und sichere Lagerlösungen für Ihre Waren.

  • 600 m² Zolllager und 2000 m² Betriebsgelände
  • Aufschub von Zöllen und Steuern durch Nutzung des Zolllagers
  • Erweiterung unseres Zolllagers auf Ihr Lager möglich
  • Umschlagslagerung für eine effiziente Weiterverladung

Wie läuft die Import- und Exportverzollung für die Schweiz ab?

Wir organisieren und führen für Sie die gesamte Import- und Exportverzollung für die Schweiz in beide Richtungen durch. Von der Zollanmeldung bis zum Transport übernehmen wir alle Schritte.

Importverzollung

Erfassung der Warendaten: Registrierung der Waren im Zollsystem.

TLAS-Verfahren: Elektronische Anmeldung und Übermittlung der Daten an die Zollbehörden.

Dokumentation: Prüfung und Erstellung notwendiger Dokumente wie Handelsrechnungen, Ursprungszeugnisse und Zollanmeldungen.

Zolltarifnummern: Identifikation und Zuordnung der korrekten Zolltarifnummern.

Zollbescheid: Empfang und Prüfung des Zollbescheids, Abwicklung der Zahlung von Zöllen und Steuern.

Exportverzollung

Erstellung der Ausfuhranmeldung: Vorbereitung und elektronische Einreichung der Ausfuhranmeldung über das AES.

Prüfung von Ausfuhrgenehmigungen: Sicherstellung, dass alle notwendigen Genehmigungen vorliegen.

Dokumentation: Erstellung und Verwaltung von Handelsrechnungen und Ursprungszeugnissen.

Zollabfertigung an der Grenze: Koordination der Zollabfertigung an Grenzübergängen und Überwachung des Exports.

Kundenstimmen

Diese Kunden setzen bereits auf unsere Zuverlässigkeit

Ich sage, Vielen Herzlichen Dank an die Firma Atlantis Zollspedition GmbH für eine hervorragende professionelle rasche Abwicklung von allen Dienstleistungen der Zollabwicklung für den Bagger-Import!

Andre Müller

Google Rezension

Wir haben die Atlantis Zollspedition, für eine Containerlieferung in die USA eingesetzt. Von A-Z lief dabei alles problemlos ab. Nette Kollegen, super Kontakt. Gerne können wir hier eine Empfehlung aussprechen und würden, bei passender Gelegenheit, wieder einen Auftrag platzieren.

Axel Lange

Google Rezension

Unkomplizierte und professionelle Zusammenarbeit. Geduld für Laien wie mich, die als Vermittler zwischen Spedition und Lieferant aus Übersee zwischen den Stühlen agieren. Gewillt, Fristen und Angebote einzuhalten, selbst bei Verzögerung von Außerhalb. Vielen Dank an das Atlantis-Team für die tolle Zusammenarbeit.

Stephan Kuhlmann

Google Rezension

Ihre Vorteile

Atlantis Zollspedition als zuverlässiger Logistikpartner

Meister
der Zollabfertigung

Langjährige und zertifizierte Expertise in der effektiven und reibungslosen Abwicklung von Zollprozessen.

Zollabwicklung
leicht gemacht

Einfache und stressfreie Handhabung aller Zollformalitäten.

Lösungen abgestimmt auf Ihr Geschäft

Dienstleistungen, die genau auf die spezifischen Anforderungen Ihres Unternehmens ausgerichtet sind

Spezialisiert
in allen Bereichen

Wir bringen Ihre Güter problemlos durch alle Länder, Seehäfen und Flughäfen.

Effizienz, die Ihre Logistik beschleunigt

Schnellere und zuverlässigere TransportIhrer Waren und Güter

Unterstützung

bei jedem Schritt

Umfassende Beratung und Unterstützung während der Verzollung

Preise und Kostenübersicht

Transparente Preisgestaltung ohne versteckte Kosten

Für Aufträge mit einem monatlichen Volumen von 20 oder mehr Ausfuhranmeldungen können Sie gerne per E-Mail ein Großkundenangebot anfordern.

Für Privatpersonen sind abweichende Konditionen zu beachten. Ausfuhranmeldung ab 65,-€ inkl. 1 Position. Jede weitere Position 5,-€.

Für eine genauere Kostenschätzung bitten wir Sie, uns zu kontaktieren. Unsere Logistiker erarbeiten gerne ein individuelles Angebot, das sich nach Ihren spezifischen Anforderungen richtet.

Auftragsabwicklung

Transport und Verzollung problemlos als Komplett- oder Einzelleistung beauftragen

01.

Transportanfrage und Beratung

Wir beraten Sie ausführlich über Versand, Zollabfertigung und Lagerung.

02.

Angebotserstellung

Sie erhalten umgehend ein detailliertes Angebot für Ihren Transportbedarf.

03.

Durchführung und Tracking

Durchführung des Transports gemäß Ihren Wünschen inklusive Live-Tracking.

 

Zollanmeldung und Zollabfertigung

Wir übernehmen die Zollanmeldung und Abwicklung aller Formalitäten.

04.

Abschluss und Dokumentation

Wir stellen Ihnen alle erforderlichen Transport- und Zollabfertigungsdokumente zur Verfügung.

Über uns

Ihr zuverlässiger Partner für Zoll und Logistik

Die Atlantis Zollspedition GmbH steht seit 2010 für zuverlässige und effiziente Transport- und Zollabwicklungsdienstleistungen. Unsere Expertise und unser Engagement ermöglichen es uns, maßgeschneiderte Lösungen für unsere Kunden anzubieten und somit höchste Zufriedenheit zu garantieren. Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung und unser umfassendes Netzwerk, um Ihre Logistikprozesse zu optimieren und Ihre Waren sicher und pünktlich ans Ziel zu bringen.

Ihr AEO-zertifizierter Partner für reibungslose Zollabwicklung

Vertrauen Sie auf unsere Expertise und Zertifizierung für höchste Sicherheit und Effizienz in Ihren Logistikprozessen. Als zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO) ist die Atlantis Zollspedition GmbH ein vertrauenswürdiger Partner für Zoll, Spedition und Handel.

  • Schnellere Zollabfertigung
  • Höhere Sicherheit durch Zertifizierung
  • Erfahrene und zuverlässige Partnerschaft

„Als inhabergeführtes, mittelständisches und wachstumsorientiertes Speditionsunternehmen unterstützen wir seit 2010 unsere Kunden bei allen Zollangelegenheiten und Transporten. Unser Firmensitz liegt strategisch günstig direkt an der Autobahn A1, nahe dem Zollamt Lübeck und den Lübecker Ostseehäfen. Wir verfügen über eine Betriebsfläche von 2000 m² und ein Zolllager von 600 m².“

Gennadi Litke

Geschäftsführer bei Atlantis Zollspedition GmbH

Zollbestimmungen in Schweiz

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Elektronische Zollanmeldung in der Schweiz

In der Schweiz gibt es verschiedene Arten der Zollanmeldung, die für die Einfuhr und Ausfuhr von Waren verwendet werden können. Die verschiedenen Arten der Zollanmeldung bieten Flexibilität und ermöglichen es Unternehmen, das für ihre Bedürfnisse passende Verfahren zu wählen. Diese Zollanmeldungen dienen der Deklaration der Waren und der Feststellung der zu zahlenden Abgaben. Die meisten Zollanmeldungen werden in der Schweiz bevorzugt elektronisch abgewickelt.

Die elektronische Zollanmeldung bringt allerdings auch einige Herausforderungen mit sich. Die Atlantis Zollspedition ist stets über alle spezifischen Anforderungen und Voraussetzungen der jeweiligen Anmeldeformen informiert und stellt sicher, dass alle relevanten Vorschriften eingehalten werden.

Welche Arten der elektronischen Zollanmeldung gibt es in der Schweiz?

Hier sind die wichtigsten Arten der elektronischen Zollanmeldungen in der Schweiz:

  • e-dec Import: Dieses System ermöglicht die elektronische Anmeldung von Importwaren bei der Schweizer Zollverwaltung.
  • e-dec Export: Mit diesem System können Exportwaren elektronisch angemeldet werden.
  • e-dec Transit: Dieses System wird für die elektronische Abwicklung von Waren verwendet, die durch die Schweiz transitieren, und sorgt für eine reibungslose und sichere Durchfuhr.
  • NCTS (New Computerized Transit System): Das NCTS ist ein europaweit genutztes System, das den elektronischen Transit von Waren zwischen den teilnehmenden Ländern regelt und die Zollabfertigung bei Transitvorgängen erleichtert.
  • ZAZ (Zentrale Abrechnung Zoll): Dieses System ermöglicht es Unternehmen, die Zölle und Steuern für ihre Importe und Exporte zentral abzurechnen.

Welche Herausforderungen gibt es bei der elektronischen Zollanmeldung in der Schweiz?

Folgenden Herausforderungen bei der elektronischen Zollanmeldung in der Schweiz können wir für Sie professionell meistern:

  • Technische Anforderungen: Die IT-Systeme müssen kompatibel mit den Zollsystemen sein und regelmäßig aktualisiert werden, um den reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.
  • Komplexität der Regularien: Die Einhaltung der zahlreichen und teils komplexen Zollvorschriften und -regelungen erfordert umfassendes Wissen und kontinuierliche Weiterbildung.
  • Datenqualität und -genauigkeit: Es ist entscheidend, dass alle Daten präzise und vollständig eingegeben werden, da Fehler zu Verzögerungen, zusätzlichen Kosten und möglichen rechtlichen Konsequenzen führen können.
  • Schulung und Fachwissen: Mitarbeiter müssen entsprechend geschult werden, um die elektronischen Zollsysteme effektiv nutzen zu können und sicherzustellen, dass alle Anforderungen korrekt umgesetzt werden.
  • Sicherheitsanforderungen: Der Schutz sensibler Daten und die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen stellen eine zusätzliche Herausforderung dar, da die elektronischen Systeme gegen Cyberangriffe und Datenverlust abgesichert werden müssen.
  • Systemverfügbarkeit: Die Verfügbarkeit und Zuverlässigkeit der elektronischen Systeme müssen jederzeit gewährleistet sein, um Unterbrechungen und Verzögerungen im Zollabfertigungsprozess zu vermeiden.

Zolldokumentation in der Schweiz

Welche Dokumente und Nachweise sind für die Zolldokumentation in der Schweiz erforderlich?

Für eine korrekte und vollständige Zolldokumentation in der Schweiz müssen mehrere Dokumente und Nachweise bereitgestellt und korrekt geführt werden. Diese Dokumente dienen der Zollbehörde dazu, die Ware richtig zu veranlagen und sicherzustellen, dass alle zoll- und steuerrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. Wir stellen sicher, dass alle Mitarbeiter, die mit Zolldokumenten arbeiten, über die aktuellen Vorschriften und Verfahren informiert sind. Zusätzlich haben wir interne Kontrollsysteme zur Überwachung und Einhaltung der zollrechtlichen Bestimmungen implementiert.

Hier sind die wesentlichen Dokumente und Informationen, die für die Zolldokumentation in der Schweiz benötigt werden:

  • Handelsrechnung (Commercial Invoice): Detailliert Informationen über die versendeten Waren, einschließlich Beschreibung, Menge, Preis und Transaktionsbedingungen.
  • Packliste (Packing List): Gibt detailliert an, wie die Waren verpackt sind, einschließlich Mengen, Gewicht und Verpackungsart.
  • Frachtbrief (Bill of Lading) / Luftfrachtbrief (Air Waybill): Dokumentiert den Versand und den Transport der Waren, einschließlich Details zu Versender, Empfänger und Transportunternehmen.
  • Ursprungsnachweis (Certificate of Origin): Bestätigt den Ursprungsort der Waren, was für Zollpräferenzen und handelspolitische Maßnahmen relevant sein kann.
  • Einfuhrbewilligung (Import License): Wird für bestimmte Waren benötigt, die Beschränkungen oder Kontrollen unterliegen.
  • Zollanmeldung (Customs Declaration): Enthält alle relevanten Informationen zur Ein- oder Ausfuhr der Waren und wird elektronisch über das e-dec-System eingereicht.
  • Zahlungsnachweis (Proof of Payment): Zeigt die Bezahlung der Waren und gegebenenfalls der Zollgebühren.
  • Nachweis der Zolltarifnummer (HS Code): Bestimmt die Klassifizierung der Waren nach dem Harmonisierten System zur Bestimmung der anwendbaren Zollsätze.
  • Versicherungszertifikat (Insurance Certificate): Bestätigt, dass die Waren während des Transports versichert sind.
  • Präferenznachweis (z.B. EUR.1, Ursprungserklärung auf der Rechnung): Ermöglicht es, bei Handelsabkommen niedrigere Zollsätze zu beanspruchen.
  • Gesundheits- und Pflanzengesundheitszertifikate (Health and Phytosanitary Certificates): Notwendig für den Import bestimmter landwirtschaftlicher Produkte und Lebensmittel.
  • Sicherheitsdatenblatt (Safety Data Sheet): Erforderlich für den Transport gefährlicher Güter, um Sicherheitsinformationen bereitzustellen.

Zolltarife, Zollabgaben und Zollsteuern in der Schweiz

Welche Zolltarife, Zollabgaben und Zollsteuern fallen für den Import und Export von Waren in der Schweiz an?

Bei der Einfuhr von Waren in der Schweiz fallen Einfuhrzölle und Steuern an. Diese Abgaben variieren je nach Art und Wert der Waren. Unsere Experten berechnen für Sie die korrekten Abgaben und leisten alle Zahlungen fristgerecht.

Hier sind die wichtigsten Zolltarife, Zollabgaben und Zollsteuern für den Import von Waren in der Schweiz:

  1. Zolltarife (Zollsätze): Die Schweiz verwendet das Harmonized System (HS) zur Klassifizierung von Waren. Die Zollsätze können spezifisch (basierend auf Menge, Gewicht oder Volumen) oder ad valorem (prozentualer Anteil am Warenwert) sein.
  2. Mehrwertsteuer (MWST): Auf importierte Waren wird die Mehrwertsteuer erhoben.
    • Der Standardsatz beträgt 7.7 % und wird erhoben auf:
      • Konsumgüter (z.B. Kleidung, Elektronik, Möbel)
      • Fahrzeuge
      • Alkoholische Getränke
      • Tabakwaren
      • Kosmetika und Pflegeprodukte
      • Dienstleistungen (z.B. Beratungen, Reparaturen, Transporte)
      • Energie (z.B. Strom, Gas, Heizöl)
      • Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen (ohne Alkohol)
      • Eintrittspreise für kulturelle und sportliche Veranstaltungen
    • Der reduzierte Satz beträgt 2.5 % und wird erhoben auf:
      • Lebensmittel
      • Medikamente
      • Zeitungen, Zeitschriften und Bücher
      • Landwirtschaftliche Erzeugnisse
      • Futtermittel
      • Düngemittel
      • Pflanzen und Samen
    • Der Zwischensatz beträgt 3.7 % und wird erhoben auf:
      • Beherbergungsleistungen
  3. Spezielle Verbrauchssteuern:
    • Tabaksteuer: Zigaretten, Zigarren, Feinschnitttabak, Pfeifentabak und andere Rauchtabake.
      • Zigaretten: CHF 11.43 pro 100 Stück plus 25% des Kleinverkaufspreises.
      • Zigarren und Zigarillos: 1% des Kleinverkaufspreises.
      • Feinschnitttabak: CHF 78 pro Kilogramm.
      • Pfeifentabak und andere Tabake: CHF 38 pro Kilogramm.
    • Mineralölsteuer: Benzin, Diesel, Heizöl und andere Mineralölprodukte.
      • Benzin: CHF 0.731 pro Liter.
      • Diesel: CHF 0.813 pro Liter.
      • Heizöl: CHF 0.003 pro Liter.
      • Zusätzlich wird eine CO2-Abgabe auf fossile Brennstoffe erhoben, die derzeit CHF 120 pro Tonne CO2 beträgt.
    • Spirituosensteuer: Alle alkoholischen Getränke mit einem Alkoholgehalt von über 15 Volumenprozent. CHF 29 pro Liter reinen Alkohols.
    • Biersteuer: Bier.
      • Leichtbier (bis 10° Plato): CHF 16.88 pro Hektoliter.
      • Normalbier (über 10° Plato): CHF 25.35 pro Hektoliter.
    • CO2-Abgabe: Fossile Brennstoffe (wie Heizöl und Erdgas).
      • CHF 120 pro Tonne CO2 (2024).
  4. Schutzzölle: In einigen Fällen können Schutzzölle erhoben werden, um inländische Industrien vor Dumping oder unfairem Wettbewerb zu schützen.
  5. Einfuhrzölle: Diese werden auf importierte Waren erhoben und variieren je nach Warenkategorie und Ursprung. Freihandelsabkommen können zu reduzierten oder erlassenen Einfuhrzöllen führen.
  6. Antidumpingzölle: Diese zusätzlichen Zölle können auf Waren erhoben werden, die zu einem Preis unter dem normalen Wert exportiert werden und dadurch den heimischen Markt schädigen.
  7. Umweltabgaben: Einige Waren, insbesondere Kraftstoffe und Fahrzeuge, können Umweltabgaben unterliegen, die zur Reduzierung von Umweltbelastungen beitragen sollen.
  8. Sonderabgaben für bestimmte Waren: Für bestimmte Waren, wie landwirtschaftliche Produkte oder Textilien, können zusätzliche Abgaben erhoben werden, um spezifische Branchen zu unterstützen.

Beim Export von Waren aus der Schweiz fallen in der Regel keine Zolltarife, Zollabgaben oder Zollsteuern an. Diese administrativen Anforderungen sind beim Export von Waren aus der Schweiz zu beachten:

  • Nachweis der Ausfuhr: Unternehmen müssen den Nachweis erbringen, dass die Waren die Schweiz tatsächlich verlassen haben, um die Mehrwertsteuerbefreiung in Anspruch nehmen zu können. Dies kann durch Frachtpapiere, Ausfuhranmeldungen und andere relevante Dokumente geschehen.
  • Eidgenössische Zollverwaltung (EZV): Exporteure müssen eine Ausfuhranmeldung bei der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) einreichen. Dies ist eine elektronische Zollanmeldung, die über das System e-dec Export erfolgen kann.
  • Ursprungszeugnis: In vielen Fällen ist ein Ursprungszeugnis erforderlich, um den Ursprung der Waren nachzuweisen und möglicherweise von Präferenzzollsätzen im Bestimmungsland zu profitieren. Dies kann insbesondere bei Exporten in Länder, mit denen die Schweiz Freihandelsabkommen abgeschlossen hat, wichtig sein.
  • EUR.1-Zeugnis: Dieses Dokument wird häufig verwendet, um Präferenzursprung nachzuweisen und Zollvergünstigungen im Bestimmungsland in Anspruch zu nehmen.
  • Besondere Anforderungen: Exportbeschränkungen, Genehmigungspflichten und spezifische Bescheinigungen für bestimmte Warengruppen.

Zollrechtliche Beschränkungen und Verbote in der Schweiz

Für welche Waren gelten zollrechtliche Beschränkungen und Verbote in der Schweiz?

Hier finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Kategorien von Waren, bei denen der Import und Export zum Schutz der Sicherheit, Gesundheit, Umwelt und anderer öffentlicher Interessen in der Schweiz verboten oder eingeschränkt ist:

Verbotene Waren

  • Betäubungsmittel und psychotrope Substanzen: Der Import und Export von Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen ist grundsätzlich verboten, um Missbrauch und illegalen Handel zu verhindern. Ausnahmen: Medizinische und wissenschaftliche Zwecke unter strengen Kontrollen.
  • Gefälschte Waren und Piraterieprodukte: Der Import und Export von gefälschten Waren, wie Markenplagiaten und urheberrechtlich geschützten Produkten, ist verboten, um geistiges Eigentum zu schützen und Konsumenten vor minderwertigen Produkten zu bewahren.
  • Bestimmte Waffen und Munition: Der Import und Export von verbotenen Waffen und Munition, wie z.B. Maschinengewehren oder Sprengstoff, ist strikt untersagt, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten.
  • Gefährliche Chemikalien: Der Import und Export von gefährlichen Chemikalien, die auf internationalen Listen stehen (z.B. Chemiewaffenübereinkommen), ist verboten, um die Umwelt und die menschliche Gesundheit zu schützen.

Eingeschränkte Waren

  • Arzneimittel und Medizinprodukte: Der Import und Export von Arzneimitteln und Medizinprodukten unterliegt strengen Kontrollen und Genehmigungspflichten, um die Sicherheit und Wirksamkeit zu gewährleisten.
  • Lebensmittel und landwirtschaftliche Produkte: Bestimmte Lebensmittel und landwirtschaftliche Produkte unterliegen Beschränkungen, um die öffentliche Gesundheit und die einheimische Landwirtschaft zu schützen. Veterinärkontrollen und Einfuhrbewilligungen sind erforderlich.
  • Tiere und tierische Produkte: Der Import von Tieren und tierischen Produkten ist stark reglementiert, um die Tiergesundheit und die öffentliche Gesundheit zu schützen.
  • Kulturgüter: Der Export von Kulturgütern, wie Antiquitäten und archäologischen Objekten, ist beschränkt, um das kulturelle Erbe zu schützen. Exportbewilligungen sind erforderlich.
  • Pflanzenschutzmittel und Chemikalien: Der Import von Pflanzenschutzmitteln und bestimmten Chemikalien ist beschränkt, um Umweltschäden und Gesundheitsrisiken zu minimieren. Zulassungspflicht durch das Bundesamt für Umwelt (BAFU).
  • Dual-Use-Güter: Güter mit doppeltem Verwendungszweck (zivile und militärische Nutzung) unterliegen Exportkontrollen und benötigen spezielle Genehmigungen. Genehmigungspflicht durch das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO).
  • Artengeschützte Tiere und Pflanzen (CITES): Der Handel mit bedrohten Tier- und Pflanzenarten sowie daraus hergestellten Produkten ist streng reguliert. Ein- und Ausfuhrgenehmigungen gemäß dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES).
  • Elektronische Geräte und Batterien: Der Import von elektronischen Geräten und Batterien unterliegt Beschränkungen und muss den schweizerischen Sicherheits- und Umweltstandards entsprechen. Konformitätserklärungen und Prüfzeichen sind erforderlich.

Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO) in der Schweiz

Unternehmen mit dem Status eines Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO) können bestimmte Vorteile im Zollverfahren in Anspruch nehmen. Allerdings erfordert die Erlangung dieses Status die Erfüllung strenger Kriterien und eine enge Zusammenarbeit mit den Zollbehörden. Voraussetzung zur Nutzung dieses Verfahrens ist die Beantragung und Genehmigung des AEO-Status.

Welche Vorteile bringt der Status als zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO-Status) in der Schweiz?

Unternehmen mit dem AEO-Status profitieren in der Schweiz von zahlreichen Vorteilen im Zollverfahren, darunter:

  • Weniger Zollkontrollen: Reduzierte Anzahl physischer und dokumentarischer Zollkontrollen.
  • Vorrangige Behandlung bei Kontrollen: Bevorzugte Behandlung, wenn Waren zur Kontrolle ausgewählt werden.
  • Vereinfachte Zollverfahren: Zugang zu vereinfachten Zollverfahren, wie dem Anschreibeverfahren im Eigenbetrieb oder vereinfachten Anmeldeverfahren.
  • Gegenseitige Anerkennung: Anerkennung des AEO-Status durch Drittstaaten, die entsprechende Abkommen mit der EU haben, was die Zollabwicklung im internationalen Handel erleichtert.
  • Schnellere Abfertigung: Beschleunigte Abfertigung bei der Zollabwicklung, was die Durchlaufzeiten reduziert und die Logistikkosten senkt.
  • Erhöhte Transparenz und Planungssicherheit: Bessere Planungssicherheit durch reduzierte Zollrisiken und transparentere Prozesse.

Welche Kriterien müssen Unternehmen für die Erlangung des AEO-Status in der Schweiz erfüllen?

Folgende Kriterien muss ein Unternehmen erfüllen, um den AEO-Status in der Schweiz zu erlangen:

  • Einhaltung der Zollvorschriften: Das Unternehmen muss nachweisen, dass es in der Vergangenheit die Zollvorschriften zuverlässig eingehalten hat. Es sollten keine schwerwiegenden oder wiederholten Verstöße gegen Zollvorschriften oder andere gesetzliche Bestimmungen vorliegen.
  • Funktionierendes internes Kontrollsystem: Ein ordnungsgemäßes Buchführungssystem, das es den Zollbehörden ermöglicht, Prüfungen durchzuführen, muss vorhanden sein. Das System muss sicherstellen, dass die Bewegungen von Waren und die entsprechenden Dokumente jederzeit nachvollziehbar sind.
  • Zahlungsfähigkeit: Das Unternehmen muss finanziell stabil und solvent sein. Dies wird in der Regel durch die Vorlage von Jahresabschlüssen und anderen finanziellen Dokumenten nachgewiesen. Es dürfen keine Hinweise auf bevorstehende Insolvenzen oder ähnliche finanzielle Probleme vorliegen.
  • Einhaltung von Sicherheitsstandards: Das Unternehmen muss nachweisen, dass es geeignete Maßnahmen zum Schutz der internationalen Lieferkette getroffen hat. Dies umfasst physische Sicherheit, Zugangskontrollen, Personalmanagement, Schulungen und Sicherheitsverfahren. Regelmäßige Bewertungen der Sicherheitsrisiken und entsprechende Anpassungen der Sicherheitsmaßnahmen sind erforderlich.
  • Schriften und Dokumentationen: Alle relevanten Unterlagen und Nachweise, die die Einhaltung der AEO-Kriterien belegen, müssen vorhanden und gut dokumentiert sein. Die Dokumentation muss transparent und für die Zollbehörden nachvollziehbar sein.

Wie funktioniert der Beantragungsprozess zur Erlangung des AEO-Status in der Schweiz?

Der Prozess zur Erlangung des AEO-Status in der Schweiz umfasst diese vier wesentlichen Schritte:

  1. Selbsteinschätzung: Unternehmen führen eine Selbsteinschätzung durch, um festzustellen, ob sie die AEO-Kriterien erfüllen. Die Kriterien umfassen die Einhaltung der Zollvorschriften, ein funktionierendes internes Kontrollsystem, Zahlungsfähigkeit und die Einhaltung von Sicherheitsstandards.
  2. Antragsstellung: Einreichen eines Antrags bei der zuständigen Zollbehörde.
  3. Prüfung und Bewertung: Die Zollbehörde prüft den Antrag, führt eine Bewertung durch und kann Audits und Vor-Ort-Inspektionen durchführen.
  4. Erteilung des AEO-Status: Nach erfolgreicher Prüfung wird der AEO-Status erteilt und das Unternehmen erhält entsprechende Zertifikate.

Freihandelsabkommen mit der Schweiz

Die Schweiz ist Teil mehrerer Freihandelsabkommen. Diese Abkommen sind darauf ausgelegt, den internationalen Handel zu erleichtern, Zölle und andere Handelsbarrieren abzubauen und wirtschaftliche Kooperationen zu stärken.

An welchen Freihandelsabkommen ist die Schweiz beteiligt?

Einige der wichtigsten Freihandelsabkommen, an denen die Schweiz beteiligt ist:

  • Abkommen mit der Europäischen Union (EU):
    • Freihandelsabkommen Schweiz-EU (1972): Das Abkommen deckt den Handel mit Industriegütern ab und sieht die Abschaffung der Zölle und mengenmäßigen Beschränkungen vor.
    • Bilaterale Abkommen I und II: Diese Abkommen regeln eine Vielzahl von Bereichen, einschließlich Landwirtschaft, Personenfreizügigkeit, Luft- und Landverkehr, Forschung und öffentliche Beschaffung.
  • Europäische Freihandelsassoziation (EFTA):
    • EFTA-Abkommen: Die Schweiz ist Mitglied der EFTA zusammen mit Island, Liechtenstein und Norwegen. Die EFTA schließt Freihandelsabkommen mit Ländern und Regionen weltweit ab, um den Handel zu erleichtern und die wirtschaftliche Zusammenarbeit zu fördern.
    • EFTA-Freihandelsabkommen: Zu den Partnern gehören Länder wie Kanada, Mexiko, Südkorea, die Türkei, Singapur und viele andere.
  • Abkommen mit einzelnen Ländern und Regionen:
    • Freihandelsabkommen mit China (2014): Dieses Abkommen fördert den Handel und die wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und China durch die Reduzierung von Zöllen und anderen Handelsbarrieren.
    • Freihandelsabkommen mit Japan (2009): Das Abkommen erleichtert den Handel durch den Abbau von Zöllen und verbessert die rechtlichen Rahmenbedingungen für Investitionen und Dienstleistungen.
  • Abkommen mit Mercosur:
    • Freihandelsabkommen mit Mercosur: Mercosur ist ein Handelsblock in Südamerika, bestehend aus Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay. Das Abkommen zielt darauf ab, den Handel zwischen der Schweiz (im Rahmen der EFTA) und den Mercosur-Ländern zu fördern.
  • Abkommen mit Afrika und dem Nahen Osten:
    • Freihandelsabkommen mit afrikanischen Ländern: Dazu gehören Abkommen mit Ägypten, Marokko und Tunesien, die den Handel mit diesen Ländern erleichtern und die wirtschaftliche Zusammenarbeit stärken.
    • Freihandelsabkommen mit Ländern im Nahen Osten: Abkommen mit Ländern wie Israel und den Golfstaaten zielen darauf ab, den Handel zu fördern und die wirtschaftlichen Beziehungen zu vertiefen.
  • Weitere regionale Abkommen:
    • Abkommen mit ASEAN-Staaten: Freihandelsabkommen mit der Association of Southeast Asian Nations (ASEAN) und ihren Mitgliedsstaaten wie Singapur und den Philippinen.
    • Abkommen mit Zentralamerika und der Karibik: Freihandelsabkommen mit Ländern wie Panama und Kolumbien.

Welche Vorteile bieten die Freihandelsabkommen der EU für die Schweiz?

Die Freihandelsabkommen der EU bieten der Schweiz zahlreiche Vorteile:

  • Zollfreiheit und Abbau von Handelshemmnissen: Die meisten Freihandelsabkommen der EU, an denen die Schweiz durch bilaterale Abkommen beteiligt ist, sehen die Abschaffung von Zöllen auf Industriegüter vor. Dies reduziert die Kosten für Schweizer Exporteure und Importeure erheblich. Zudem werden durch die Harmonisierung von Normen und Standards technische Handelshemmnisse abgebaut, was den Marktzugang erleichtert.
  • Erleichterter Marktzugang: Die Schweiz erhält Zugang zum EU-Binnenmarkt, einem der größten und wohlhabendsten Märkte der Welt, was die Exportmöglichkeiten für Schweizer Unternehmen erheblich erweitert. Zudem erhält die Schweiz einen verbesserten Zugang für Dienstleistungen und Dienstleister aus der Schweiz in den EU-Markt.
  • Rechtssicherheit und Investitionsschutz: Die Abkommen schaffen einen stabilen rechtlichen Rahmen, der Investitionen schützt und Rechtssicherheit für Unternehmen bietet. Außerdem werden Schweizer Investitionen in der EU geschützt und umgekehrt, indem sie Diskriminierung und ungerechtfertigte Enteignungen verhindern.
  • Erleichterung des grenzüberschreitenden Handels: Vereinfachte und beschleunigte Zollverfahren erleichtern den grenzüberschreitenden Handel und reduzieren administrative Hürden. Außerdem verringert die Harmonisierung von Zollvorschriften und -verfahren die bürokratischen Anforderungen für Unternehmen.
  • Wettbewerbsvorteil: Durch den Wegfall von Zöllen und Handelshemmnissen können Schweizer Unternehmen ihre Produkte zu wettbewerbsfähigeren Preisen auf den EU-Markt bringen. Zudem stärkt die Teilnahme an Freihandelsabkommen die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft auf internationaler Ebene.
  • Förderung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit: Die Abkommen fördern gemeinsame Projekte in Bereichen wie Forschung und Entwicklung, Energie und Infrastruktur. Außerdem wird die Zusammenarbeit in Wissenschaft und Technologie durch erleichterten Austausch und gemeinsame Initiativen gefördert.
  • Unterstützung kleiner und mittelständischer Unternehmen (KMU): Freihandelsabkommen bieten KMU die Möglichkeit, leichter auf den EU-Markt zu expandieren und neue Geschäftsmöglichkeiten zu nutzen.
  • Konsumentenvorteile: Durch den erleichterten Import von Waren aus der EU haben Schweizer Konsumenten Zugang zu einer größeren Vielfalt an Produkten. Der Wegfall von Zöllen und Handelshemmnissen kann zu niedrigeren Preisen für importierte Güter führen.

Zollrecht und offizielle Zollinformationen in der Schweiz

Die Zollgesetze und Verordnungen in der Schweiz sind umfangreich und regeln alle Aspekte des grenzüberschreitenden Warenverkehrs. Die Zollämter bieten Informationen zu spezifischen Zollfragen und können bei individuellen Anfragen weiterhelfen. Die offizielle Website bazg.ch bietet zahlreiche Ressourcen und Kontaktdaten. Wir sind bei allen Gesetzen und Verordnungen des Zollrechts in der Schweiz stets auf dem aktuellen Stand, um Sie so optimal beraten zu können.